Grundsätze der Datenbearbeitung bei der Taggeldkasse und Unterstützungsfonds für bildende KünstlerInnen

Einleitung
In dieser Datenschutzerklärung wird erläutert, wie bei der Taggeldkasse bildende KünstlerInnen und beim Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler Personendaten beschafft und bearbeitet werden. Die vorliegende Beschreibung ist nicht abschliessend; allenfalls regeln andere Datenschutzerklärungen oder allgemeine Versicherungs- und Geschäftsbedingungen, oder anderweitige Dokumente weitere spezifische, datenschutzrelevante Sachverhalte. Unter Personendaten werden alle Angaben verstanden, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen.

Wenn Sie der Taggeldkasse bildende KünstlerInnen und dem Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler Personendaten anderer Personen (z.B. von Familienmitgliedern, Daten von Arbeitskollegen usw.) zur Verfügung stellen, stellen Sie bitte sicher, dass diese Personen die vorliegende Datenschutzerklärung kennen und teilen Sie deren Personendaten nur mit, wenn Ihnen dies gestattet wurde und wenn die betreffenden Personendaten korrekt sind.

1. Verantwortlicher (Controller), Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die hier beschriebene Datenerhebung und Datenbearbeitung ist die

Taggeldkasse bildende KünstlerInnen
Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler

General-Guisan-Quai 40
Postfach 2831
8022 Zürich
T 043 284 36 99
uf-tgk@swisslife.ch

Wenn Sie datenschutzrechtliche Anliegen haben, können Sie die nachfolgende Adresse kontaktieren:

Swiss Life AG Datenschutzbeauftragter
Compliance Schweiz

General-Guisan-Quai 40
Postfach, 8022 Zürich
datenschutz@swisslife.ch
www.swisslife.ch

2. Die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten 

Der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Personendaten sind der Taggeldkasse bildende KünstlerInnen und dem Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler sehr wichtig. Bei der Bearbeitung Ihrer Personendaten werden die jeweiligen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz, eingehalten, welche die Speicherung, Bearbeitung, den Zugang und die Übermittlung von Personendaten regelt. Zum Schutz der Personendaten gibt es strenge interne Datenschutz-Weisungen, deren Einhaltung durch intensive Schulung der Mitarbeitenden und durch laufende Kontrollen sichergestellt wird. In Bezug auf den Datenschutz und die Datensicherheit werden die Benutzer regelmässig geschult und weitergebildet. Dies betrifft auch den spezifischen Bereich der Bearbeitung der Daten der Stiftung. 

Es werden in erster Linie die Personendaten bearbeitet, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung (z.B. Anschluss als Versicherter der Taggeldkasse bzw. als Kunstschaffender im Kontakt mit dem Unterstützungsfonds) von den Versicherten / Kunstschaffenden erhalten. Ihre Daten werden dabei immer nur zu dem Zweck bearbeitet, der z.B. bei der Erhebung angegeben wurde, für den Sie eingewilligt haben, der aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist.


Die bearbeiteten Personendaten umfassen die von Ihnen mitgeteilten Angaben. Im KUBIK Erfassungssystem werden unter anderem folgende Daten erfasst:

  • Persönliche Daten und Kontaktinformationen: Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschliessend, Vor- und Nachname, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Korrespondenzsprache, Nationalität, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Versichertennummer, Eintrittsdatum, Rentenalter (m/w), Sektion Kunstverband, Stilrichtung Kunst, Zahlstelle
  • Gesundheitsdaten (Taggeldkasse): Vorbehalt bei Aufnahmen, Schadenfall, Erfassungsdatum, Krankheitsgrad, -dauer, Leistungsanspruch sowie Zahlungsdatum
  • Persönliche finanzielle Situation (Unterstützungsfonds): Darlegung der aktuellen Situation auf Gesuchformular, finanzielle Übersichten, Steuererklärungen, Kontoauszüge, Begründung der finanziellen Notlage (Textform)

Die Taggeldkasse erhält sämtliche persönlichen Daten ausschliesslich vom Versichertenoder mit dessen Einwilligung, von dessen Vertrauensarzt. Dasselbe gilt für die persönlichen Daten von den Kunstschaffenden, die der Unterstützungsfonds ausschliesslich von Ihnen selbst erhält.

Zugriffsberechtigt für die Bearbeitung Ihrer Personendaten sowie weiterer Daten der Stiftungen sind nur namentlich bezeichnete Personen, welche diese Daten für die Erledigung der Arbeiten, welche im Rahmen der Stiftungszwecke anfallen, benötigen.

2.1 Umfang und Zweck der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung von Personendaten

Die Stiftung Taggeldkasse hat den Betrieb einer reinen Taggeldversicherung zugunsten bildender Künstlerinnen nach Massgabe des KVG zum Zweck. Der Unterstützungsfonds bezweckt die Unterstützung von Künstlern oder ihren Hinterlassenen bei unverschuldeter ökonomischer Notlage.

Die Organe der Stiftungen überprüfen regelmässig mittels angemessener Kontrollen, ob die Bedingungen des Datenschutzes eingehalten werden.

Die Personendaten werden auch für die nachfolgenden Zwecke verwendet, sofern ein dem Zweck entsprechendes berechtigtes Interesse besteht:

  • Anfragen über E-Mails, Telefonate;
  • Die Abwicklung von Anträgen zur Aufnahme als versicherte Person in die Taggeldkasse;Die Bearbeitung von Schäden und Leistungen, die Beurteilung einer Leistungspflicht und -berechnung, Koordination mit Leistungen anderer (Sozial-) Versicherungen und die Rechnungsstellung;
  • Die Beantwortung von diversen Fragen und Anliegen;
  • Geltendmachung bzw. Verteidigung rechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit rechtlichen Streitigkeiten und behördlichen Verfahren;
  • Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen und internen Regeln, Verfolgung und Umsetzung von diversen Rechten;
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und sonstigem Fehlverhalten bzw. Durchführung interner Untersuchungen, Schutz vor Versicherungsmissbrauch, Datenanalysen zur Betrugsbekämpfung etc.;
  • Gewährleistungen des Geschäftsbetriebs, insbesondere der Informationstechnologie, der Websites, Apps, Systeme und weiteren Plattformen.

2.2 Sonstige Anfragen

Sofern Sie eine E-Mail oder eine sonstige elektronische Nachricht senden, werden Ihre An-gaben nur für die Bearbeitung der Anfrage sowie mögliche damit zusammenhängende weite-re Fragen gespeichert und ausschliesslich im Rahmen der Anfrage verwendet. Dadurch ge-ben Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung und Bearbeitung der betreffenden Personendaten.

3. Datensicherheit

Die Stiftungen sowie Swiss Life AG als beauftragte Dritte schützen Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter, mit technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen. Dadurch werden Ihre Rechte geschützt und die Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet. Die etablierten Massnahmen gewährleisten die Vertraulichkeit und Integrität Ihrer Daten und stellen die Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste bei der Verarbeitung Ihrer Daten auf Dauer sicher. Weiter wird mit spezifischen weiteren technischen und organisatorischen Massnahmen die rasche Wiederherstellung und Verfügbarkeit Ihrer Daten sowie den Zugang zu diesen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall sichergestellt. Die Datenverarbeitung und die Sicherheitsmassnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend weiterentwickelt und optimiert.

4. Weitergabe und Übertragung von Daten

Swiss Life (Auftragsbearbeiter) ist mit der gesamten Geschäfts- und Rechnungsführung bzw. für den Betrieb der Stiftung Taggeldkasse und Unterstützungsfonds beauftragt. Swiss Life darf diese Daten nur so bearbeiten, wie dies die Stiftung tun dürfte.

Dabei werden Ihre persönlichen Daten nicht zu gewerblichen Zwecken an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung von Daten erfolgt ausschliesslich mit Ihrer Zustimmung oder unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere können Ihre persönlichen Daten an beauftragte Dritte weitergegeben werden, die für die Stiftungen oder in deren Namen handeln, damit diese in der Lage sind, die Daten gemäss dem Zweck, für die sie ursprünglich erhoben wurden oder zu einer anderen rechtlich oder vertraglich zulässigen Verwendung weiterzubearbeiten.

Es kann vorkommen, dass gewisse Daten auf Computern bzw. Computersystemen gespeichert oder bearbeitet werden, die sich in anderen Rechtsordnungen befinden, die nicht über dasselbe Datenschutz-Niveau wie die Schweiz verfügen. In solchen Fällen wird sichergestellt, dass angemessene Schutzvorkehrungen getroffen werden, welche die betreffenden Datenbearbeiter (Processor) zu Datenschutzmassnahmen verpflichten, die vergleichbar mit denjenigen der Schweiz sind.

Die Daten können bekanntgegeben werden für die:
- Beurteilung von Leistungsansprüchen
- Verwaltung der vertraglichen Beziehungen
- Verarbeitung der Daten in der Buchhaltung
- Koordination mit anderen Sozialversicherungen gemäss Prüfung der Anträge

Unter die Datenempfänger fallen:
- Versicherte und von Ihnen bevollmächtigte Personen
- Behörden (z.B. IV-Stelle)
- Vertrauensärzte

Die weitere Datenbekanntgabe ist in den Gesetzgebungen nach KVG geregelt.

5. Automatisierte Einzelentscheidungen und Profiling

Es werden keine Techniken zur automatischen Entscheidungsfindung bzw. Profiling benutzt. Sollten diese Verfahren in Einzelfällen eingesetzt werden, werden Sie hierüber gesondert informiert, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. Auf Ihr ausdrückliches Verlangen wird sichergestellt, dass die automatisierte Entscheidung von einer natürlichen Person überprüft wird.

6. Aufbewahrungsdauer bei der Nutzung von Personendaten

Sowohl die Stiftungen als auch Swiss Life erfüllen die gesetzlichen Vorgaben betreffend Archivierung. Ihre Personendaten werden bearbeitet und gespeichert, solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder anderweitig für die mit der Bearbeitung verfolgten Zwecke erforderlich ist, z.B. für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Versicherungsvertrages, bzw. eines Geschäftsfalles). Darüber hinaus wird gemäss den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten oder gegebenenfalls aufgrund bestimmter Beweisanforderungen bearbeitet und gespeichert. Dabei ist es möglich, dass Personendaten auch während der Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegenüber den Stiftungen geltend gemacht werden bzw. soweit diese anderweitig gesetzlich oder behördlich dazu verpflichtet sind oder berechtigte Geschäftsinteressen dies erfordern. Sobald Ihre Personendaten für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden sie grundsätzlich und soweit technisch möglich gelöscht oder anonymisiert. Für betriebliche Daten (z.B. Systemprotokolle, Logs), gelten grundsätzlich kürzere Aufbewahrungsfristen als bei Personendaten.

7. Ihre Rechte (Betroffenenrechte)

Die Taggeldkasse bildende KünstlerInnen und der Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler geben Ihnen gerne Auskunft, welche Ihrer Personendaten und wie diese konkret bearbeitet werden (z.B. Bearbeitungszwecke; die Kategorien der Personendaten; die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden; die geplante Speicherdauer; das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Bearbeitung oder die Herkunft Ihrer Daten).

Sie haben auch das Recht, eine allenfalls erteilte Einwilligung zur Nutzung Ihrer Personendaten zu widerrufen (dies ist jedoch nur möglich, sofern die Daten nicht für die Bearbeitung etwa im Zusammenhang mit vertraglichen Pflichten erforderlich sind). Ein allfälliger Widerruf Ihrer Einwilligung berührt jedoch die Rechtmässigkeit der bis dahin erfolgten Bearbeitung nicht.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Bearbeitung der Sie betreffenden Personendaten, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Nach erfolgtem Widerspruch werden die Sie betreffenden Personendaten nicht mehr bearbeitet, es sei denn, es können zwingende vertragliche, gesetzliche oder anderweitige schutzwürdige Interessen für die Bearbeitung nachgewiesen werden oder wenn die Bearbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Ferner haben Sie ein Recht auf Löschung Ihrer Personendaten, sofern keine vertraglichen oder gesetzlichen Rechte dagegensprechen oder die Löschung sich als technisch unmöglich erweist oder mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist.

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung Ihrer Personendaten, sofern die bearbeiteten Personendaten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sein sollten.

Sie haben bei einer Verletzung Ihrer Rechte die Möglichkeit, bei der zuständigen Datenschutzbehörde eine Beschwerde einzureichen.

Die Ausübung Ihrer Rechte setzt in der Regel voraus, dass Sie Ihre Identität eindeutig nachweisen (z.B. durch eine Ausweiskopie, sofern Ihre Identität nicht anderweitig klar ist bzw. verifiziert werden kann). Zur Geltendmachung Ihrer Rechte können Sie der in Ziffer 1 angegebenen Adresse kontaktieren.

7.1 Pflicht zur Bereitstellung von Personendaten

Wenn Sie der Taggeldkasse als Versicherter angeschlossen sein wollen oder mit dem Unterstützungsfonds in Kontakt treten, gilt folgendes: Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen Personendaten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind. Ohne diese Daten werden der Taggeldkasse bildende KünstlerInnen und dem Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler in der Regel nicht in der Lage sein, einen Versicherungsvertrag, bzw. eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen zu schliessen oder diesen abzuwickeln bzw. Ihnen Leistungen auszurichten.

8. Rechtsgrundlage für die Bearbeitung von Personendaten 

Der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Daten unserer Versicherten geniesst höchste Priorität. Die Taggeldkasse bildende KünstlerInnen und der Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler halten sich bei der Bearbeitung Ihrer Personendaten an die jeweiligen anwendbaren Bestimmungen der Schweiz, der EU und anderer jeweils anwendbarer lokaler Gesetze, welche die Speicherung, Bearbeitung, den Zugang und die Übermittlung von Personendaten regelt.

9. Definitionen

9.1 Personendaten
Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mailadresse oder Telefonnummer. Zu den Personendaten können auch Daten über persönliche Vorlieben wie Hobbies oder Mitgliedschaften zählen. 

9.2 Profiling 
Profiling ist die Bewertung bestimmter Merkmale einer Person auf Grundlage automatisiert bearbeiteter Personendaten, unter anderem, um die Arbeitsleistung, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Gesundheit, das Verhalten, die Vorlieben, den Aufenthaltsort oder die Mobilität zu analysieren oder vorherzusagen.

9.3 Auftragsbearbeiter
Private Person oder Bundesorgan, die oder das im Auftrag des Verantwortlichen Personendaten bearbeitet.

10. Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung

Die Taggeldkasse bildende KünstlerInnen und der Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler können diese Datenschutzerklärung jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle, auf der Website publizierte Fassung. Soweit die Datenschutzerklärung Teil einer Vereinbarung mit Ihnen ist, werden Sie im Falle einer Aktualisierung über die Änderung per E-Mail oder auf andere geeignete Weise informiert. 

© Stiftungen Taggeldkasse bildende KünstlerInnen und Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler / August 2018