Die Taggeldkasse gewährt seinen Versicherten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50% infolge Krankheit, Unfall oder Mutterschaft ein Taggeld von CHF 30.-/Tag, bzw. CHF 15.-/Tag für AHV berechtigte Versicherte.

Der Zweck der Stiftung Taggeldkasse bildende KünstlerInnen ist der Betrieb der Taggeldversicherung zugunsten bildender Künstlerinnen und Künstler nach Massgabe des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie besonderer Reglemente.

Weitere Informationen über der Taggeldkasse finden Sie im Reglement

Informationen über das Vorgehen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft finden Sie in der Wegleitung.